Bundeswertpapierverwaltung (BWpV)
- Bundeswertpapierverwaltung (BWpV)
bis zum 31.12.2001: Bundesschuldenveraltung (BSV); ⇡ Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (BMF) mit Sitz in Bad Homburg v.d.H.
- Aufgaben: Verwaltung für Bundeswertpapiere; Beurkundung und Verwaltung der Schulden und Gewährleistungen des Bundes und seiner Sondervermögen; Führung des Bundesschuldbuches; sonstige Aufgaben (z.B. Vertrieb der Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland).
- Rechtliche Regelungen: Stellung und Organisation der BWpV geregelt im Bundeswertpapierverwaltungsgesetz (BWpVG) vom 11.12.2001 (BGBl I 3519), in Kraft getreten am 1.1.2002.
- Weitere Informationen unter www.bwpv.de.
Lexikon der Economics.
2013.
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